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Deutschland, der Angebotspreis für Solarenergie auf Dächern wird im Jahr 2024 gesenkt!

2024-01-02

Die Bundesnetzagentur hat die Preisobergrenze für die Ausschreibung von Solaranlagen auf Dächern im Jahr 2024 von 0,1125 Euro (ca. 0,12 US-Dollar)/kWh im Jahr 2023 auf 0,105 Euro (ca. 0,12 US-Dollar)/kWh gesenkt.

Die Preisobergrenze für Onshore-Wind- und Bodensolarstrom (0,735 Euro (ca. 0,80 US-Dollar)/kWh) ist die gleiche wie im Jahr 2023.

Nach Angaben der Organisation wurde die maximale Preisgrenze für Solarenergie auf Dächern aufgrund der gesunkenen Projektkosten gesenkt. In der vorherigen Ausschreibungsrunde im Jahr 2023 gab es nicht viele Gebote über 0,105 Euro (ca. 0,12 US-Dollar)/kWh. Bei der 191-MW-Solarausschreibung auf dem Dach im November 2023 gab es eine Überzeichnung von 195 %. Der gewichtete Durchschnittspreis für die zugeschlagene Leistung beträgt 0,0958 Euro (ca. 0,10 US-Dollar)/kWh und liegt damit um 0,006 Euro (ca. 0,0065 US-Dollar)/kWh niedriger als in der vorherigen Ausschreibungsrunde.

Klaus Müller, Präsident der Bundesenergienetzagentur, sagte: „Wir schaffen einen verlässlichen Rahmen für die Ausschreibung. Die Preisobergrenze berücksichtigt die tatsächlichen Kosten erneuerbarer Energien. In naher Zukunft werden wir über die Festlegung von Preisobergrenzen nachdenken.“ Biomasseenergie, Biomethan und innovative Ausschreibungen.“

Sofern die Bundesenergienetzagentur keine neue Preisobergrenze festlegt, wird die Preisobergrenze auf die im Erneuerbare-Energien-Gesetz festgelegte Untergrenze gesenkt, die bei 0,588 Euro (ca. 0,64 US-Dollar)/kWh für Solarenergie an Land bei 0,590 Euro liegt (ca. 0,64 US-Dollar)/kWh für terrestrische Photovoltaikanlagen und 0,891 Euro (ca. 0,97 US-Dollar)/kWh für Solarenergie auf dem Dach.

Aufgrund mangelnden Interesses wurde das ursprüngliche Gebotsvolumen der Bundesenergienetzagentur im September 2023 von 3192 MW auf 1667 MW reduziert, wobei lediglich 1436 MW angemeldet waren.

Vor dem Hintergrund der veränderten Kosten- und Zinssätze von Entwicklungs- und Betriebsprojekten hat die Bundesnetzagentur eine neue Preisobergrenze angekündigt.

Angesichts der schlechten Resonanz auf Solar- und Windkraftausschreibungen im Jahr 2022 hat die Bundesnetzagentur die maximale Strompreisobergrenze im Jahr 2023 um 25 % angehoben. Danach hat sich die Resonanz auf Solarausschreibungen deutlich verbessert. Bei der im Oktober 2023 durchgeführten Solar- und Energiespeicherausschreibung wurden insgesamt 32 Projekte mit einem Mindeststrompreis von 0,077 Euro (ca. 0,081 US-Dollar)/kWh ausgezeichnet. Diese Ausschreibung erhielt eine Überzeichnung von 95 % und insgesamt 53 Gebotsvorschläge mit einem Gesamtangebotsvolumen von 779 MW.

Im dritten Quartal 2023 betrug die installierte Solarkapazität in Deutschland 3,4 GW, ein Anstieg von 79 % gegenüber 1,9 GW im Vorjahreszeitraum, aber ein Rückgang um 5,6 % gegenüber 3,6 GW im Vorquartal.

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